Während manche Paare es mit der Tradition halten, haben andere darüber hitzige Diskussionen. Folgende Entscheidungen sind beim Namensrecht möglich:
· Die Frau nimmt den Familiennamen Ihres Mannes an. Während der Ehe geborene Kinder tragen dann diesen Namen
· Der Mann nimmt den Namen der Frau an. Während der Ehe geborene Kinder erhalten dann diesen Namen
· Einer der Partner kann sich auch für einen Doppelnamen entscheiden (z.B. Frau Meier-Schmidt oder Herr Schmidt-Meier). Welchen Namen Sie voranstellen, bleibt Ihnen überlassen. Der andere Partner behält seinen Namen. Dieser Name wird dann der „Familienname”, mit dem alle Kinder, die aus der Ehe entstehen, benannt werden
· Falls Sie vor der Heirat einen Doppelnamen oder mehrgliedrigen Namen hatten, dann dürfen Sie diesem Namen den Namen des Partners anhängen. Diese Namensform darf jedoch nicht zum Familiennamen erklärt werden
· Sollten Sie zufällig den gleichen Nachnamen haben, dürfen Sie daraus keinen Doppelnamen machen
· Sie können aber auch Ihren jeweiligen Nachnamen beibehalten, für Ihre Kinder müssen Sie allerdings einen Familiennamen, also einen der beiden Namen, bestimmen. Einen Doppelnamen aus beiden Elternnamen dürfen die Kinder nicht führen
· Im Falle einer erneuten Heirat nach einer Scheidung können Sie Ihren Familiennamen weiterführen. Ihr neuer Partner darf diesen Namen übernehmen und er darf auch Familienname werden
Bei offenen Fragen wird Ihnen Ihr Standesamt gerne weiterhelfen.