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Standesamtliche Trauung

Nachfolgend erhalten Sie einen Anhalt, welche Unterlagen Sie zur „Anmeldung der Eheschließung” benötigen; bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem zuständigen Standesamt, da diese noch abweichend von dieser Übersicht zusätzliche Dokumente benötigen können:

· Beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern der Partner oder Abstammungsurkunde, wenn kein Familienbuch existiert

· Geburtsurkunden der Heiratswilligen und deren Kinder bzw. internationale Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland

· Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (darf nicht älter als eine Woche sein!)

· Personalausweis oder Reisepass

· Nachweis der Staatsangehörigkeit

· Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, beglaubigte Abschrift des eigenen Familienbuches

· Wer adoptiert wurde, braucht noch zusätzliche Dokumente (näheres beim zuständigen Standesamt)

· Wenn einer von Ihnen Kinder aus früheren Ehen hat, brauchen Sie einen Sorgerechtsnachweis (näheres beim Standesamt)

Bei Anmeldung dürfen alle Unterlagen nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Aufenthaltsbescheinigung). Die Trauung muss innerhalb eines halben Jahres nach Anmeldung stattfinden.

Trauzeugen benötigt man übrigens nicht mehr...

...aber sie unterstreichen den festlichen Anlaß.